Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma FoodKreator, gültig ab 01.01.2024
(Ersetzt alle früheren Vereinbarungen)
1. Lieferungen
Grundsätzlich franko Domizil per Camion gemäss Tourenplan. Für Ortschaften, welche nicht per Camion bedient werden, erfolgt die Lieferung per Bahn. Bergbahnsendungen gehen zulasten des Empfängers, Postlieferungen und Mehrkosten aus beschleunigter Spedition werden von uns in Rechnung gestellt. Für Schäden oder zu späte Lieferungen der Post wird nicht gehaftet. Bei Abwesenheit des Kunden oder bevollmächtigte Person am Abladeort werden keine Waren abgeladen.
2. Lieferzeit
Vom Bestelleingang bis zur Lieferung sind 5 Arbeitstage einzurechnen. In Spitzenzeiten lassen sich Lieferungsverzögerungen nicht immer vermeiden. Schadenersatz wegen verspäteter Lieferung ist ausgeschlossen.
Für Sonderproduktionen gelten abweichende Lieferzeiten.
3. Lagerung
Die Waren müssen nach Deklaration gelagert werden. Kräuter und Gewürzmischungen bei Raumtemperatur (18-22 Grad Celsius) Kühlprodukte bei 4 Grad Celsius und Tiefkühlprodukte unter minus 18 Grad Celsius. Tiefkühlprodukte dürfen, wenn Sie einmal aufgetaut sind, nicht wieder eingefroren werden. Für Schäden und Folgeschäden, die infolge unsachgemässer Lagerung und Behandlung entstehen, kann die Firma FoodKreator nicht haftbar gemacht werden.
4. Kleinstlieferungen
Beträgt der Warenwert (ohne Porto) weniger als CHF 50.–, wird ein Kleinmengenzuschlag von CHF 5.– belastet. Der Kleinmengenzuschlag wird nicht erhoben, wenn die Ware abgeholt wird.
5. Preise/Mehrwertsteuer
Die aufgeführten Preise sind freibleibend, ohne Mehrwertsteuer und können jederzeit ohne Vorankündigung geändert werden (Aufgeführte unverbindliche Richtpreise sind exkl. MwSt.).
6. Reklamationen
Eventuelle Reklamationen sind sofort, jedoch spätestens innert 24 Stunden nach Erhalt der Ware, anzubringen. Bei Transporten, die per Post oder Bahn erfolgen, sind allfällige Schäden vom Empfänger sofort post- oder bahnamtlich anzuzeigen.
7. Zahlungen
Alle Waren werden grundsätzlich gegen Barzahlung in Schweizer Franken geliefert. Abweichungen von dieser Regel liegen allein im Ermessen der FoodKreator. Bei Lieferung auf Kredit sind die Fakturen rein netto ohne Abzüge innert 15 Tagen ab Fakturadatum in Schweizer Franken zu bezahlen Für verspätete Zahlungen wird ein Verzugszins von 8% p.a. fällig. Ausserdem werden die entsprechenden Mahn- und Inkassospesen in Rechnung gestellt. Durch Erteilung einer Bestellung und Erhalt der entsprechenden Ware anerkennt der Kunde ausdrücklich diese Zahlungsbedingungen.
8. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises Eigentum von FoodKreator unabhängig vom Ablauf der Widerrufsfrist. Der Besteller ist verpflichtet, die Ware bis zur vollständigen Bezahlung sorgfältig zu behandeln.
9. Von diesen Bedingungen abweichende oder zusätzliche Verpflichtungen sind ohne unsere schriftliche Zustimmung unwirksam.
10. Salvatorische Klausel
Sollte sich in diesen Verkaufs- und Lieferbedingungen eine Klausel aus irgendwelchen Gründen als ungültig erweisen, so sind die restlichen Bestimmungen davon nicht betroffen. Die Parteien bemühen sich in diesem Fall, die ungültige Klausel durch eine dem ursprünglichen Willen möglichst nahe Kommende Ergänzung zu ersetzen. Das Entsprechende gilt für unbeabsichtigte Lücken in diesen Bedingungen.
11. Gerichtsstand
Der vorliegende Vertrag untersteht dem schweizerischen Recht.
Als Erfüllungsort und als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten wird Luzern